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Finanzlexikon: deutscher-corporate-governance-kodex

deutscher-corporate-governance-kodex

Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex fixiert für Deutschland geltende Grundsätze für eine gute Corporate Governance (Unternehmensführung). Eine vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen Kodex verabschiedet.

Zielsetzungen

Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex soll dazu beitragen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung sowohl für nationale als internationale Investoren transparent zu machen. Damit soll letztlich das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften und damit mittelbar in den deutschen Kapitalmarkt gestärkt werden. Der Kodex berücksichtigt alle in der Vergangenheit – vor allem internationalen Investoren - geäußertern Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, z.B. mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen (siehe auch shareholder value), mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung oder mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;

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